Das Familienwohnhaus des OB und die Antwort des Bayerischen Bauministeriums vom 23.1.2020 Wie zu erwarten, hat das BayBM die Fragen und Vorwürfe nur oberflächlich geprüft. Angefragt wurde die Stadt Neumarkt und die Antworten übernommen. Dafür brauchte man jetzt fast ein ganzes Jahr. Doch die Antwort läßt eigentlich alle Fragen offen. / Nach der offiziellen Hochwasserkarte des Wasserwirtschaftsamtes Regensburg liegt das “genehmigte” Gästehaus im Familiengrundstück des Oberborgermeisters im Hochwasserbecken des LGS-Geländes. Das Wasserwirtschaftsamt wurde nach eigener Aussage nicht in das Genehmigungsverfahren einbezogen. Die Presse bezeichnet sich oftmals als 4. Säule der Demokratie, weigert sich aber, hier zu berichten !
Folgende Unterlagen können Sie hier jetzt einsehen: Anfrage an den OB wegen seines Familienwohnheims - nicht beantwortet. Anfrage an die Regierung wegen vermuteter Unregelmäßigkeiten. Erinnerung wegen der langen Verfahrensdauer und der Befürchtung, dass im Hintergrund fleißig gearbeitet wird. Antwort des Bay. Bauministeriums vom 23. Januar 2020 Zusammenfassung als pdf-Datei
Hier stellt sich dann natürlich die Frage, wie weiter verfahren wird. Soll gegen den Oberbürgermeister Thumann eine Strafanzeige gestellt werden und / oder soll über den Petitionsausschuss dagegen vorgegangen werden ? Schließlich steht im Hochwasserbereich ein Gebäude, welches dort so nicht hätte genehmigt werden dürfen. In logischer Konsequenz muss das Gebäude wieder rückgebaut werden und die Aufschüttung auch wieder beseitigt werden.
Der Familien-Wohnhausbau des Oberbürgermeisters: 4.9.2019 Am 4.9.2019 erfolgt eine weitere Erinnerung an die Regierung: Sehr geehrte Damen und Herren, es ist mir unverständlich, was hier solange dauert. Es darf doch nicht sein, dass eine Anfrage, welche ursprünglich in etwa in einem Monat beantwortet sein sollte, nun schon fast 1/2 Jahr unerledigt dahindümpelt. Ganz gleich ob es hier eine Versetzung gab und ein Urlaub dazwischen gekommen ist. Ich denke, dass zumindest eine Zwischennachricht geboten erscheint, welche auch erkennen läßt, ob die Anfrage bzw. Petition zur rechtlichen Prüfung vermutlich substanziell begründet sein könnte oder vermutlich unbegründet sein wird. Die Stadt bzw. der OB wird doch hoffentlich schon eine entsprechende Auskunft gegeben haben. MfG D.Ries
Der Familien-Wohnhausbau des Oberbürgermeisters: 7.8.2019 Sehr geehrter Herr Ries, Frau Dr. W. wurde zum 01.07.2019 versetzt. Wegen der hohen Anzahl von baurechtlichen Eingaben ist sie nicht mehr dazugekommen, Ihre Eingabe abschließend zu bearbeiten. Die Stelle des Baurechtsreferenten ist bislang nicht nachbesetzt. Ihre Eingabe wird deshalb vertretungshalber von Herrn B. nach Urlaubsrückkehr geprüft und beantwortet werden. In Anbetracht der besonderen personellen Umstände und des Arbeitsanfalls bitte ich um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen P. Regierung der Oberpfalz SG 32 – Planfeststellung, Straßenrecht, Bau- und Vergaberecht
Der Familien-Wohnhausbau des Oberbürgermeisters: 1.8.2019 Es erfolgt eine Erinnerung an die Regierung: Sehr geehrte Damen und Herren, und wieder ist ein Monat verstrichen. Nach der ursprünglichen Ankündigung einer sachgerechten Antwort innerhalb von ca. 6 Wochen sind nunmehr schon 4 Monate geworden. Welche Hinderungsgründe gibt es, wenn alles richtig gelaufen ist und welche Hinderungsgründe gibt es, wenn mein Informant Recht hat ? Auf alle Fälle sollten Sie jetzt endlich zu einem Ende kommen und mir mitteilen, wie sich der Sachverhalt denn nun darstellt. Mit freundlichen Grüßen Dieter Ries Stadtrat FLitZ-Vorstand
Der Familien-Wohnhausbau des Oberbürgermeisters: 17.Juli 2019 Da drängt sich die Vermutung auf, dass der Teppich, unter den aller Dreck gekehrt wird, wieder etwas vergrößert wird, damit auch diese Geschichte noch drunter paßt.
Der Familien-Wohnhausbau des Oberbürgermeisters: 03.Juli 2019 Sehr geehrter Herr Ries, Ihre E-Mail ist bei uns eingegangen und wird bearbeitet. Sie werden von uns auch ohne weitere Aufforderung ein Antwortschreiben erhalten. Einen Termin hierfür können wir Ihnen leider nicht nennen. Mit freundlichen Grüßen A.B. -Reg.d.OPf.
Der Familien-Wohnhausbau des Oberbürgermeisters: 23. Mai 2019 Nach einem Telefongespräch mit der zuständigen juristischen Sachbearbeiterin bei der Regierung sicherte diese zu, dass eine Antwort Mitte bis Ende Juni erteilt wird. Nachdem jedoch keine Antwort eingegangen ist, wurde per Mail am 30.6.2019 eine Sachstandsanfrage gestellt. Diese kam zurück mit dem Hinweis, dass die Sachbearbeiterin unter dieser Mailadresse nicht mehr zu erreichen ist. - Bitte ? Drei Wochen zuvor hat die juristische Sachbearbeiterin nicht gewußt, dass sie versetzt wird oder einen anderen Arbeitsplatz erhält ? - Da drängt sich der Verdacht auf, dass die juristische Sachbearbeiterin mehr Engagement gezeigt hat, als dem OB, den Oberen bei der Regierung oder auch in München ( auch die Freien Wähler haben jetzt überall mit zu reden ) lieb war.
Der Familien-Wohnhausbau des Oberbürgermeisters: April 2019 Nach der Auskunftsverweigerung durch den OB hat sich FLitZ-Vorstand Dieter Ries an die Rechtsaufsicht beim Landratsamt gewandt. Allerdings ebenfalls ohne Erfolg. Die mehr oder weniger fadenscheinige Begründung: ... Die streitgegenständliche Baugenehmigung fällt nach den §§ 2 und 7 Abs. 4 Nr. 2 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Neumarkt i.d.OPf. (GeschO) weder in die Zuständigkeit des Bau-, Planungs- und Umweltsenats, noch in die des Stadtrats als Gesamtplenum. ... Geschäfte der laufenden Verwaltung im Sinne des Art. 37 Abs. 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO), § 11 Abs. 1 Nr. 1 GeschO, die zum Zuständigkeitsbereich des Oberbürgermeisters und damit der Unteren Bauaufsichtsbehörde gehören. ... bestehen gegen eine „Antwort“ auch aus datenschutzrechtlichen Gründen erhebliche Bedenken. Da wird sogar der Datenschutz wieder bemüht und vorgeschoben. Und der Bock wird zum Gärtner gemacht und darf seine eigenen Taten geheim halten. Daraufhin wurde eine Beschwerde mit der Bitte um Überprüfung und Mitteilung an die Regierung der Oberpfalz gestellt. Diese können Sie hier einsehen.
Der Familien-Wohnhausbau des Oberbürgermeisters: März 2019 Der Oberbürgermeister hat etwa 2008 ff in Holzheim, am Rande des LGS-Geländes sein Familienwohnhaus errichtet (lassen). Offizielle Bauherrin soll seine Frau gewesen sein. Wegen einer baurechtlichen Unzulässigkeit soll das Gebäude nicht als reines Wohnhaus, sondern als gewerbliches Gebäude mit Betriebsinhaberwohnung genehmigt worden sein. Eine Anfrage an den Oberbürgermeister brachte kein Ergebnis, da dieser eine Auskunft hierzu verweigert. Allerding brachte ein Bericht in der MZ neue Erkenntnisse, nämlich dass bei der Genehmigung 3 Fachbehörden eingeschaltet worden sind ( u.a. das Amt für Landwirtschaft ). Auch äußerte der OB der MZ gegenüber, dass er samt der noch zu gründenden Familie dort hauptsächlich wohnen wollten.
Petition gegen den Vertrag der Stadtwerke Neumarkt mit dem Zweckverband Laber-Naab - 12.6.2013 über die Zahlung von ca. 10 mio Euro an den Zweckverband, Lieferung über 1 mio Kbm Wasser aus dem Zweckverbandsgebiet. Der Bayerische Landtag hat mit Schreiben vom 18.12.12 mitgeteilt, daß das zuständige Ministerium zur Bearbeitung der Petition vom 11.8. noch Zeit braucht. Stellt sich die Frage, was hier so schwierig ist ? Ist der Vertrag vielleicht rechtswidrig ? und es werden jetzt Gründe gesucht, um diesen rechtfertigen zu können ? Lange hat es gedauert. Jetzt ist die Antwort da. Und wer die letzten Wochen etwas aufmerksam die Zeitung gelesen hat, wird erahnen, wie die Antwort ausgegangen ist. Monate lang machte die öffentliche Wasserlobby Front gegen die private Wasserlobby. Wollte doch die EU die Wasserwirtschaft in Teilen auch privatwirtschaftlichen Regeln und Kontrollen unterwerfen. Die öffentlich-rechtlichen Wasservertreiber und deren Lobbyisten ( Gemeindetag, Städtetag, Wasserverbände, Landräte, Bürgermeister etc. ) machten massiv über alle Kanäle sowie über die Presse Druck auf die EU. Diese ist letztendlich eingeknickt. Die öffentlich-rechtlichen Wasserhändler dürfen auch weiterhin die Wassergebühren im wesentlichen nach freiem Gutdünken und gewissermaßen auch Willkürlich festsetzen. Einer Preiskontrolle durch das Kartellamt, welches deutliche Kritik an dieser öffentlich-”rechtlichen” Preisgestaltung übte, wurde die Gebührenfestsetzung entzogen. Aufgrund dessen fühlte sich der Freistaat und deren Vertreter wieder stark. Die Petition über die Art und Weise des Vertrages der Stadtwerke mit dem Zweckverband Laber-Naab und die Laufzeit wurde abgelehnt.
Selbstherrlicher Diktator ? _____________________________________ 21.6.2013 - oder Amigowirtschaft im Rathaus. Dieser Oberbürgermeister der Freien Wähler, von der NN schon einmal als Diktator im Rathaus bezeichnet, versucht doch glatt, sich auf Kosten der Nachbarn reinzuwaschen. Hatte er sich doch angeblich gar nicht richtig an den Namen des Bauherren erinnern können, soll es sich doch nun um einen (früheren?) Spezl oder Amigo des Oberbürgermeistern handeln. Nun versucht er die Schuld bei anderen abzuladen und die von ihm unterschriebene Baugenehmigung als rechtmäßig hinzustellen. Leider macht er keine Aussage, ob es sich tatsächlich um einen Amigo von ihm handelt. Statt dessen schiebt er den Nachbarn Schuld in die Schuhe, weil diese die schwierigen Rechtsverhältnisse beim Hang des Baugrundstückes nicht erkannt haben und den Bauantrag unterschrieben haben. Die bauordnungsrechtliche Einhaltung der Abstandsflächen - für deren Einhaltung wohl die Stadt zuständig ist - verschiebt er auf die Nachbarn. Das ist im höchsten Grade unanständig - aber paßt zu ihm. Was lehrt und das: Diese Freien Wähler machen genau das, was sie vorher bei der CSU angeprangert haben ! Auch ein selbstherrlicher Oberbürgermeister sollte an Recht und Gesetz gebunden sein !
Rechtswidrige Genehmigungen ? _________________________________________ 7.6.2013 W ar im letzten Zeitungsbericht noch zu lesen, daß sich dieser Oberbürgermeister der UPW/FW kaum noch an den Namen des Bauherren erinnern kann ( vermutlich Black-out-syndrom ), so kann man jetzt letzen, daß es sich vielleicht sogar um einen Busenfreund des Oberbürgermeisters handelt. Da gewinnt diese eigenmächtige Baugenehmigung - und im Nachgang zur Baugenehmigung von Bgm-Freund und Parteikollege Düring - doch gleich nochmals an Brisanz ! Spezlwirtschaft hatten wir ja schon vermutet ! Wie nun verschiedene Meinungen zeigen, soll es sich nicht nur um eine möglichen Busenfreund des Oberbürgermeisters handeln, auch gemeinsame Segeltouren oder die Teilnahme an der Hochzeit des Sohne ( Bauherr ? ) sind im Gespräch. Weiterhin stellt sich die Frage, ob es weitere gute Bekannte gibt, denen der Oberbürgermeister in solch grenzwertiger Weise entgegen gekommen ist !?
Rechtswidrige Genehmigungen? ________________________________________ 26.5.2013 Schon das Bauvorhaben des UPW/FW-Bäckers und Bürgermeisters wurde unter fragwürdigen Umständen von UPW/FW-Oberbürgermeister selbst unterschrieben. Jetzt hat sich die Bauverwaltung (wieder?) geweigert, ein fragwürdiges Bauvorhaben zu genehmigen. Und wieder sah sich dieser Oberbürgermeister genötigt, gegen die Bauverwaltung und gegen das Rechtsamt der Stadt wieder einmal ein Bauvorhaben selbst zu genehmigen ! Da bleiben mehr als nur viele Fragen offen ! Nach dem Bericht der NN tut sich der OB angeblich sogar schwer, sich an den Namen des Bauherren zu erinnen. Da sind wohl erheblich Zweifel angebracht, denn das stinkt nach besonderer Spezlwirtschaft..
Dauende Rechtsbrüche des Neumarkter Oberbürgermeisters _________________ 20.5.2013 Es ist ja für den interessierten Bürger nichts Neues. Der Neumarkter Oberbürgermeister - UPW/ FW - begeht laufend Rechtsverletzungen, welche z.T. auch von den verschiedenen öffentlichen Stellen massiv gerügt wurde. Doch leider scheint er nach dem Motto zu verfahren, wenns die Bürger oder die Staatsanwaltschaft nicht juckt, mach ich einfach so weiter. Eine kurze Liste mit Rechtsverletzungen der letzten Zeit finden Sie im Link.
Massive Rüge des Datenschutzbeauftragten gegen OB _______________________ 24.1.2013 Der Oberbürgermeister der Stadt Neumarkt, Freie Wähler, ist mittlerweile jedem als notorischer Rechtsbrecher bekannt. Immer wieder kommt es zu erheblichen Rechtsverstößen, welche vermutlich nicht nur durch Unwissenheit, sondern absichtlich begangen werden.
-Straßenausbaubeitrag Altstadt ___________________________________________ Bericht Wie bereits mehrfach berichtet, hat OB Thumann Stadtratsbeschlüsse einfach ignoriert und nicht umgesetzt. So auch den Beschluß, die ungerechtfertigten Straßenausbaubeiträge der westlichen Altstadt zu erlassen. Jetzt hat er im dritten Anlauf erreicht - mit Hilfe einiger Abweichler in der CSU sowie einiger nicht anwesender CSUler - daß der Beschluß aufgehoben wird. Hier stellt sich die Frage, warum der OB der Freien Wähler so hartnäckig an den Geldbeutel der Bürger in der Altstadt will.
Rechtsstaat __________________________________________________ 20.12.2012 Ein Richter über massive Kritik am Vorgehen von Polizei und Staatsanwaltschaft. In den letzten Tagen mußten wir mehrfach lesen, daß die Justiz möglicherweise mit undemokratischem Vorgehen den Rechtsstaat gefährdet. Vermutlich kommt nur wenig auf. Doch auch die Spitze des Eisbergs macht betroffen. So gabe es bei der Nürnberger Justiz den Vorwurf der Selbstbedinung und den Fall Mollath, in Regensburg die zwölf Schüsse auf einen jungen Mann und in Landshut jetzt Ermittlungen, bei dem der Zeuge dann auf schlimme Weise am Rechtsstaat vorbei behandelt wurde.
Petition SWN-Laber-Naab: Vertragsgestaltung _____________________ 20.12.2012 Mit Schreiben vom 18.12. hat der Landtag mitgeteilt: das zuständige Staatsministerium hat die zu Ihrer Eingabe erbetene Stellungnahme noch nicht vorgelegt. Ein Termin ... konnte deshalb noch nicht bestimmt werden. Da stellt sich die Frage, was hier so schwierig sein soll ? - Müssen hier erst die passenden Gründe gesucht werden ?
Rechtbrechende Verharmloser am Werk: ____________________________________ 14.12.2012 Stadtrat Brandenburger, Werksreferent von UPWs-Gnaden, beantragt, daß der Werksenat sich keine Auskünfte über unser künftiges Trinkwasser einholt. Mit einem rechtswidrigen Antrag auf Nichtbefassung mit unserm Antrag auf Auskunft über die Spritzmittelbelastung u.a. - dem die anderen des öfteren rechtsbrechenden Werksenatsmitglieder zustimmten - wurde vorerst verhindert, daß die Bürger Neumarkts über die möglichen Gefahren des künftigen Trinkwassers aufgeklärt werden. Dabei sollte SR Brandenburger wissen, daß sich Gifte auch in Fett einlagern und irreparable Schäden verursachen können. Jedenfalls: Der Werksenat und das arme Oberbürgermeister haben rechtbrechend zugestimmt ! Denn was interessiert die Gesundheit der Bürger, wenn das eigene Einkommen stimmt.
Kritiker weggesperrt ___________________________________________________ 30.11.2012 Es ist ja nicht unsere Aufgabe, überregional zu berichten. Aber manchmal geht es nicht anders - denn Paralellen sind nicht ausgeschlossen. Die Nürnberger Justiz, welche ja schon einmal als Selbstbedienungsjustiz aufgefallen ist, hat einen Kritiker von dubiosen Finanzgeschäften jahrelang in der Psychiatrie eingesperrt gelassen. Jetzt, rund 7 Jahre danach, stellt sich heraus, daß die Angaben des Mannes durchaus wahr sein könnten und dubioses Handeln für das “Wegsperren” beteiligt war.
Vertrag SWN-ZV Laber-Naab: Petition _______________________________________ 11.8.2012 Die Stadtwerke Neumarkt haben mit dem Wasserzweckverband Laber-Naab einen Vertrag geschlossen, welcher einmal die Zahlung von rund 10 mio Euro an den Zweckverband vorsieht. Mit einem Teil dieses Geldes bauen der ZV eine Leitung von Beratzhausen bis Eichenhofen. Sollten da noch ein paar Mio übrigbleiben ? Die SWN bauen von Eichenhofen bis nach Neumarkt die restliche Leitung. Die Kosten hierfür sollen rund 7 bis 8 mio betragen ! Weiterer Inhalt des Vertrages ist die jährliche Abnahme von rund 1 mio kbm Wasser vom Zweckverband. Kosten je kbm Wasser: ca. 89 Cent, mit Zuschußanrechnung ca. 50 Cent. Der Vertrag soll über 50 Jahre laufen, mit automatischer Verlängerung. Wegen dieser außerst fraglichen vertraglichen Vereinbarung wurde eine Anfrage / Petition beim Bayerischen Landtag und bei der Europäischen Union eingereicht. Warten wir einmal ab, was dabei rauskommt.
Umsetzung von Stadtratsbeschlüssen ______________________________________ 25.4.2012 Im Zuge der Gleichbehandlung hat der Stadtrat letztes Jahr schon 2x beschlossen, den Anliegern der westlichen Altstadt die Ausbaubeiträge zu erlassen. Die Beschlüsse werden vom Oberbürgermeister ignoriert und ganz einfach “nicht” umgesetzt. Die Beitragspflichtigen in der Altstadt lassen sich dieses aber ganz einfach gefallen. Haben sie doch bei der OB-Wahl ganz eindeutig für dieses Handeln gestimmt.
Erneuter Rechtsbruch des Oberbürgermeisters _______________________________ 21.4.2012 Der Oberbürgermeister führt den Vorsitz im Werksenat der Stadtwerke. Jahrelang hat er die Sitzungsprotokolle als geheimes Internum behandelt. Auf eine Aufsichtsbeschwerde von FLitZ hin läßt er schreiben: “ Sehr geehrter Herr Ries, die Stadt Neumarkt i.d.OPf. hat zu Ihrer Eingabe vom 14.03.2012 mit Schreiben vom 04.04.2012 mitgeteilt, dass die Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. einräumen müssen, die Regelung des § 25 Abs. 2 GeschO zur Genehmigung von Sitzungsniederschriften des Werksenates seit Jahren nicht mehr ordnungsgemäß angewendet zu haben.” Damit versucht er, seine eigene Verantwortung dies langjährigen Rechtsbrüche auf die SWN abzuwälzen. - Pfui Herr Oberbürgermeister !
Gewerbegebiet auf dem Weißmarter ________________________________________ 14.3.2012 Gott sei Dank - kann man da nur sagen, gibt es das Internet. Da lancieren der Deininger Bürgermeister mit seinen Helfershelfern vom Landratsamt doch tatsächlich einen Bericht in der MZ, wonach bei der Ausweisung des Gewerbegebietes mitten in freier Natur auf dem Weißmarter alles mit rechten Dingen zugegangen sein soll. Die Redakteurin übernimmt sozusagen blind deren Aussagen. Das Internet machts jedoch möglich. Den gesamten, vom Petitionsausschuß übermittelten Sachverhalt mit 25 Seiten können Sie hier nachlesen. Daraus ergibt sich eindeutig und zweifelsfrei: - Das Gewerbegebiet wurde rechtswidrig genehmigt. - Regierung und Landesplanung/Regionalplanung sprechen sich ganz eindeutig gegen die Genehmigung dort aus. - Diese Stellen halten die Begründung von Landratsamt und Gemeinde für nicht nachvollziehbar ( - also vorgeschoben ) - Aussage “Die Bauleitplanung verstößt gegen das Baugesetzbuch” - ( - faktisch also einem Schwarzbau gleichzusetzen ) - Durch seine isolierte Außenbereichslage trägt es zur Zersiedelung der Landschaft bei. - Diese rechtswidrige Genehmigung erfolgt in Kungelei mit dem Landratsamt als Genehmigungsbehörde. - Gegen das Landratsamt ( verm. RD Wiesenberg ) wurden wegen dieser rechtswidrigen Genehmigung dienstrechtliche Schritte in Erwägung gezogen. - Letztendlich wurde jedoch von der Einleitung dienstrechtlicher Maßnahmen abgesehen. - Leider “ genießt ” diese “Schwarzgenehmigung” jetzt Bestandsschutz. Und daraus konstruieren Deining und LRA jetzt eine mögliche Erweiterung. Schwarzbauten werden i.d.R. abgebrochen, zumindest aber kann keiner aus einem Schwarzbau ableiten, noch einen weiteren Schwarzbau daneben zu stellen. Wenn man aber die passenden Helfershelfer hat, geht das scheinbar. Was für eine Amigowirtschaft wird hier betrieben ? -
Vom Mümmelmann geritten - oder warum _____________________________________ 31.1.2012 ist SRin Hoerkens empfindlicher als pubertierende Schulmädchen ? Bekanntlich hat SRin Hoerkens unsere Stadträte Madeisky und Glossner angezeigt. Wahrheitswidrig hat Sie - entweder verlogen oder weil Sie vielleicht etwas politisch einfach gestrickt ist - mehrfach behauptet, daß Sie von unseren Stadträten als bestechlich bezeichnet wurde. Wie wir wissen, hat Sie in der fraglichen Stadtratssitzung den engen Blickkontakt zum FW/UPWler Dr. Mümmler gesucht und gefunden. Im Anschluß daran ist Fr. Hoerkens aufgegangen, wie ein warm gestellter Hefeteig. Hier drängt sich der Verdacht auf, daß diese Aufregung künstlich gespielt und in Absprache mit der Kanzlei Mümmler erfolgte - was die Beteiligten sicher bestreiten. Jedenfalls hat die Staatsanwaltschaft die Strafanzeige schon längst eingestellt. Die Privatklage von Fr.Hoerkens war nun heute Thema vor dem Landgericht in Nürnberg ( -Warum das Verfahren nach Nürnberg abgeschoben wurde, darüber darf gerätselt werden- ). Die Nürnberger Richter hatten allerdings Ihre liebe Not mit Frau Hoerkens und den seltsamen Begründungen und legten Ihr mehrfach nahe, die Klage zurückzunehmen. Geradezu verzweifelt versuchte Frau Hoerkens immer wieder die restlichen Stadträte als Zeugen anzubieten, für etwas, was ja gar nicht bestritten wurde. Dies deutet nicht nur auf politische Naivität hin, sondern auch auf das Fehlen von jeglichem rechtlichem Verständnis. Nachdem wohl auch ihr Anwalt die Sinnlosigkeit und Substanzlosigkeit dieser bösartigen Vorwürfe von Hoerkens eingesehen hatte und Ihr zur Klagerücknahme riet, wurde dann die Klage von SRin Hoerkens zurückgenommen. Nachträglich wird sie wahrheitswidrig behaupten, daß dies aus Rücksicht auf Madeiskys Familie erfolgte. Was bleibt?: Ein paar böse Presseberichte - die Presse hat sich ja richtig geil auf dieses Thema eingeschossen wobei sich einige Pressevertreter an den bösartigen Spekulationen beteiligten - mit der Folge, dass irgendetwas in den Hirnen hängenbleibt und viel vertane Zeit von Rechtsanwälten und Richtern. Wer so dünnhäutig ist, sollte nicht in der Politik tätig sein. Wer so wenig Ahnung von Recht und Gesetz hat, sollte sich auch nicht politisch betätigen. Also nochmals mein dringender Ratschlag: Bleiben Sie doch künftig zu Hause und stricken ein paar warme Mützen.
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