Hans-Jürgen Madeisky Neumarkt, 1.8.11 Johann Georg Glossner Stadträte der Freien Liste Zukunft (FlitZ) Unterstützt von Diter Ries Vorsitzender der Freien Liste Zukunft
Herrn Oberbürgermeister Thomas Thumann Stadt Neumarkt
Antrag 70 v 1. 8. 11 „Neubürgerbefragung“ im Frühjahr durch die Stadt Neumarkt
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Thumann,
im Frühjahr führte die Stadt eine Befragung der Neubürger durch. In einem beilgelegten Schreiben haben Sie dabei darum gebeten, „uns den ausgefüllten Fragebogen bis zum 18. April 2011 zukommen zu lassen“. Zahlreiche Neubürger haben sich an der Befragung beteiligt.
In einem Schreiben an Sie, vom 27.6, haben wir wegen der Befragung Ihnen gegenüber Bedenken geäußert. Insbesondere haben wir darauf hingewiesen, „dass die Fragen auf sehr sensible und ganz persönliche Bereiche abzielen. So darf man einen Bürger nicht fragen, ob er beispielsweise „hauptsächlich..... wegen einer persönlichen Partnerschaft/Beziehung nach Neumarkt gezogen ist“. Es hat die Stadtverwaltung nicht zu interessieren, welche „monatlichen Nettoeinkünfte“ ein Neubürger, beziehungsweise ein Haushalt in Form von „Lohn/Gehalt, Renten, Sozialleistungen, Zuschüsse etc.) hat, ob der Befragte Arbeit hat, welchen „höchsten Bildungsabschluss er aufweisen kann und welche Berufsstellung – etwa „nicht erwerbstätig“- zutrifft?Weiter haben wir sie darauf hingewiesen, dass um möglichen Datenmissbrauch vorzubeugen, wir es für unerlässlich halten, eventuell noch vorhandene, ausgefüllt Fragebögen zu vernichten und künftig keine weitere derartige Befragung zu machen. „ Der Schutz der Persönlichkeit eines jeden einzelnen Bürgers hat Vorrang vor einer von Ihnen Herr Oberbürgermeister mit zu verantwortenden, mehr als fragwürdigen Datensammelwut der städtischen Behörde.“
Wir haben im Zusammenhang mit der Aktion am 26.6.11 eine Reihe von Fragen an Sie gestellt, die nur in Teilen von einem vielleicht von Ihnen Beauftragten Mitarbeiter der Stadt völlig unzureichend und widersprüchlich zum zitierten Schreiben des Landesbeauftragten für den Datenschutz (s. unten) beantwortet wurden. Die Antworten in dem angesprochenen Schreiben der Stadt an uns sind unvollständig und stehen im eklatanten Widerspruch zum Schreiben des Datenbeauftragten des Landes Bayern, Herrn Regierungsdirektor Dr. Haag vom 18.7.11. Er stellt zur Neumarkter Neubürgerbefragung grundsätzlich feststellt, dass dem Befragten gegenüber der „Erhebungszweck“ anzugeben ist. Der Befragte ist zudem auf die „Freiwilligkeit seiner Angaben“ hinzuweisen.Dem Bürger muss insbesondere dargelegt werden, „dass mit der Nichtteilnahme an der Befragung keinerlei Nachteile für ihn verbunden sind“. „Der Fragebogen ist dabei so abzufassen, dass keine Rückschlüsse auf die betreffende(n) Person(en) möglich sind, d.h. Die Informationen dürfen nicht personenbezogen, sondern nur anonymisiert erhoben werden.“ Der Datenschutzbeauftragte des Landes Bayern hat deshalb die Stadt angeschrieben und erklärt: „In diesem Zusammenhang habe ich die Stadt auf die allgemeinen datenschutzrechtlichen Vorgaben bei der Durchführung von Bürgerbefragungen hingewiesen und deren Beachtung gefordert.“ Soweit der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz. - 2 -
Wir sehen uns durch die Feststellungen des Datenschutzbeauftragten in unseren Eingangs aufgeführten Bedenken wegen der städtischen Neubürgerbefragung bestätigt.
Deshalb unser Antrag:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die mit der „Neubürgerbefragung“ im Frühjahr 2011 erhobenen Daten unverzüglich zu löschen und die im Zusammenhang mit der getätigten Umfrage in Aussicht gestellte weitere Befragung nicht durchzuführen.
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass in Zukunft die allgemeinen datenschutzrechtlichen Vorgaben bei der Durchführung von Bürgerbefragungen Beachtung finden.
Dem Stadtrat ist der Vollzug der Löschung der Daten mitzuteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen Madeisky Johann Georg Glossner Unterstützt von Herrn Dieter Ries (Vorsitzender der Freien Liste Zukunft)
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