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Hans-Jürgen MadeiskyNeumarkt, 27.4.08
Johann Georg Glossner
Stadträte der Freien Liste Zukunft



Herrn
Oberbürgermeister
Thomas Thumann
Stadt Neumarkt


Anträge zur zukünftigen Geschäftsordnung der Stadt Neumarkt (Antrag 2)


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Thomas Thumann,

in der Informationsveranstaltung am 26.4.08 für die neu gewählten Stadträte wurde uns ein Entwurf der Geschäftsordnung vorgelegt und von Herrn Rechtsdirektor Jürgen Kohler erörtert. Inwieweit der Entwurf auch in einer „Sitzung“ am Freitag, den 25.4.08, im Rathaus besprochen wurde, zu der Sie geladen haben, entzieht sich unserer Kenntnis, da wir zu dieser „Sitzung“ aus für uns unerklärlichen Gründen nicht geladen wurden. Dies beanstanden wir hiermit und werden es der Rechtsaufsicht zur Kenntnis geben.
Außerdem erinnern wir Sie in diesem Zusammenhang an Ihre Zusage, unmittelbar nach der Wahl, mit allen Parteien reden zu wollen – entsprechend werden sie in der Presse zitiert. Es ist nicht das erste Mal, dass Sie gegebene Versprechen nicht halten. Wir bitten dies zu ändern.

Zur zukünftigen Geschäftsordnung  haben wir bereits den Antrag 1 gestellt in dem wir u.a. beantragen, die Sitze in den Ausschüssen nach Hare-Niemeyer zu vergeben, um so auch für die kleinen Gruppen im Rat – also Grüne und FLITZ-  Rederecht und Mitwirkungsmöglichkeiten  zu schaffen. Der Bayerische Gemeindetag empfiehlt in seiner Mustergeschäftsordnung dieses von uns beantragte Auszählverfahren.

Weiter beantragen wir:

Der Stadtrat möge beschließen:

In § 3 der Geschäftsordnung – Rechtsstellung der ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder, Befugnisse
wird entsprechend dem Vorschlag des Bayerischen Gemeindetags aufgenommen, dass „zur Vorbereitung von Tagesordnungspunkten der nächsten Sitzung jedes Stadtratsmitglied nach vorheriger Terminvereinbarung das Recht auf Akteneinsicht in entscheidungserheblichen Unterlagen erhält“.

In  § 7  -  Beschließende Ausschüsse
Das Recht der Ausschüsse wird nicht dahingehend ausgeweitet, dass sie über ein Finanzvolumen von 400 000 Euro im Einzelfall verfügen dürfen. Wir beantragen es bei der bisherigen Regelung zu belassen.


In § 11 – Einzelne Aufgaben 
Dabei ist beabsichtigt die Befugnis des OB bezüglich Erlässe, Niederschlagungen, Stundung (geplant 20 000 €), die Entscheidung über überplanmäßige Ausgaben (geplant 50 000 €) und die Vergabe von Aufträgen für Gutachten, Analysen und Grundlagenermittlungen, sowie
Vorplanungen bis zu einer Auftragssumme von 100 000 auszuweiten. Wir beantragen:  Es soll bei den bisherigen Festsetzungen bleiben.

Begründung: Als gewählte Stadträte sollten wir uns alle in der Pflicht sehen, öffentliche Gelder gemeinsam zu verwalten.

§ 35  Arbeit in den Ausschüssen
Hier ist unter Abs.2 vorgesehen, dass künftig Mitglieder des Stadtrats in den Ausschüssen nur als Zuhörer anwesend sein dürfen und „kein Rederecht erhalten“. Wir beantragen, es bei der bisherigen Regelung des Rederechts zu belassen.

Begründung: Das Verfahren unter OB Alois Karl und in den ersten beiden Jahren Ihrer Amtszeit hat sich bewährt und war ein Mehr an Demokratie im Rathaus.



Wir bitten zu entschuldigen, dass wir mit unserem Antrag  die empfohlene Frist von 9 Tagen nicht einhalten können. Dies ist bedingt dadurch, dass wir erst am 26.4.08 die Vorschläge der Verwaltung für die neue Geschäftsordnung erhielten. Nach § 24 Abs.2 (neue GO) sollte es jedoch möglich sein, unseren Antrag zu behandeln.

Für die zukünftige Arbeit bitten wir Sie, Herr Oberbürgermeister, insbesondere die § 20 Abs. 3 und  § 22 Abs. 1 zu beachten, also die Festlegung, dass der Oberbürgermeister die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt zu geben hat, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind. (Art 52 Abs. 3 der Gemeindeordnung) und dass nach § 22 Anträge „in jedem Fall innerhalb von 3 Monaten auf die Tagesordnung einer Stadtrats- oder Ausschusssitzung zu setzen sind. Gerade dabei kam es in der Vergangenheit wiederholt zu Beanstandungen durch die Rechtsaufsicht. Dies sollte tunlichst
vermieden werden.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Jürgen Madeisky
Johann Georg Glossner
 




 

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Aktuelles und Anträge der Vorjahre

Spruch:
Der Klügere gibt nach! - Eine traurige Wahrheit - Sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit. (Marie von Ebner Eschenbach)


Gerüchte:

UPW / UPW intim oder
FW / FW Kungelei ?

Gerüchten zufolge, soll der UPW- Mann Herrler vom Wasser-ZV Laber-Naab auf den Posten als Nachfolger von SWN-Direktor Tylla spekulieren. Da bekommt der risikoreiche und teuere Wasser- einkauf ( 20 mio + 700tsd jährliche Bezugskosten ) gleich einen neuen Touch.

EKZ-Gelände - und Fa. Bögl
Die Fa. Bögl und deren verantwortliche Geschäftsführer wurden schon wegen Bestechung verurteilt. Schlecht ist, wer schlecht denkt -sagt ein Sprichwort. Ein anderes sagt: Wer einmal lügt dem glaubt man nicht, auch wenn er mal die Wahrheit spricht. Und wer glaubt, daß der Juniorchef von nichts “gewußt” hat, wenn der Vater und andere leitende Angestellte verurteilt wurden ?

Unteres Tor-Verkauf an Bögl
Ohne Ausschreibung, ohne Vor- gaben, unter Wert und im Geheimverfahren hat der Stadtrat den Verkauf des Geländes am Unteren Tor für weniger als 9 mio Euor beschlossen. Der echte Wert liegt aber bei mindestens 15 mio Euro. Nach dem Metzenauer-Geschenk nun ein Bögl-Geschenk - damit kann Bögl sofort ein Einkaufszentrum dort bauen. s. Bericht vom 8.3.2009

EKZ-Hotels: Möglicherweise sollen nicht etwa 100 Betten, sondern 100 Zimmer am Unteren Tor gebaut werden. 1.11.2010

BHKW-Gerüchte: Gerüchten nach soll der Landkreis selber Ver- handlungen mit der Firma Pfleider zum Bezug von Fernwärme für die kreiseigenen Gebäude führen. Auch die Firma Burgis plant be- reits eine eigene neue Energie- anlage. 11.7.2010
 

Strafverfahren-Straßenausbaubeitrag:
In der von Dr.Mümmler ange- strengten Gerichtsverhandlung beim AG Neumarkt wurde fest- gestellt, daß Dr.Mümmler im Flugblatt kein persönliches Fehlverhalten vorgeworfen wird. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten von D. Ries muß deshalb die Staatskasse tragen.
Straßenausbaubeitrag- 2erlei Recht ? Das FLugblatt wird vor der nächsten Verteilung leicht überarbeitet.

Gerüchte - Selbstbedienung
18.4.2009
Landrat Löhner soll über seine Tätigkeit als Landrat / Spar- kassenaufsichtsrat auch im Landesverband der Sparkassen sitzen und hohe Gelder hierfür bekommen. Trotz eines gegenteiligen Rechtsgutachtens soll er seine Einnahmen, soweit diese seinen Freibetrag von etwa 10.000 Euro überschreiten, nicht an den Landkreis abführen.

 

Schauspieler-Judas:
Der Unterschied zwischen der csU mit Ex-Ob und der UPW/FW mit einem Prominenten dieser Gruppe: KEINER. Der "christ-soziale" Ex-OB Karl hat es vorgemacht: Er beklagte sich einst beim Arbeitgeber eines Neumarkters über dessen demokratische Arbeit . Jetzt imitiert und übertrifft den Ex-OB  ein zweitrangiger UPW/FW-Mann an Niedertracht. Denn nun schwärzt zur Abwechslung der UPW/FWler einen politisch denkenden Arbeitnehmer bei dessen Chef an und versucht ihn mit Lügen zu vernichten. Etwa zeitgleich aber wünscht er genau diesem Beschäftigten sogar schriftlich "friedliche Weihnachten". Ob er diese Falschheit beichtet, dieser politische Schauspieler-Judas?
 

Gerüchte - Selbstbedienung
3)SWN-Direktor Tylla erhält als
Geschäftsführer der Bus-GmbH mtl. zusätzlich 500,- Euro, für eine Arbeit, die er bisher eh machen mußte. Die Aufsichtsratmitglieder erhalten je Sitzung aber auch noch einen schönen Batzen Geld i.H.v. 75,- Euro. Den Busfahrern wird jedoch die Entlohnung nach dem TVöD-Tarifvertrag verwehrt !

2) Ein leitender und bereits bestens bezahlter Mitarbeiter der SWN hat sich seine Altersversorgung für viel Geld  aufstocken lassen -der Gebührenzahler hats ja.

1) Ein leitender Mitarbeiter der Stadtwerke sich umsonst seine Winterreifen wechseln lassen wollte, und vom Ex-OB dafür zusammen- gestaucht wurde;
jener Ex-OB sich aber ebenfalls seine Winterreifen kostenlos wechseln lassen wollte
.