Hans-Jürgen MadeiskyNeumarkt, 27.4.08 Johann Georg Glossner Stadträte der Freien Liste Zukunft
Herrn Oberbürgermeister Thomas Thumann Stadt Neumarkt
Anträge zur zukünftigen Geschäftsordnung der Stadt Neumarkt (Antrag 2)
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Thomas Thumann,
in der Informationsveranstaltung am 26.4.08 für die neu gewählten Stadträte wurde uns ein Entwurf der Geschäftsordnung vorgelegt und von Herrn Rechtsdirektor Jürgen Kohler erörtert. Inwieweit der Entwurf auch in einer „Sitzung“ am Freitag, den 25.4.08, im Rathaus besprochen wurde, zu der Sie geladen haben, entzieht sich unserer Kenntnis, da wir zu dieser „Sitzung“ aus für uns unerklärlichen Gründen nicht geladen wurden. Dies beanstanden wir hiermit und werden es der Rechtsaufsicht zur Kenntnis geben. Außerdem erinnern wir Sie in diesem Zusammenhang an Ihre Zusage, unmittelbar nach der Wahl, mit allen Parteien reden zu wollen – entsprechend werden sie in der Presse zitiert. Es ist nicht das erste Mal, dass Sie gegebene Versprechen nicht halten. Wir bitten dies zu ändern.
Zur zukünftigen Geschäftsordnung haben wir bereits den Antrag 1 gestellt in dem wir u.a. beantragen, die Sitze in den Ausschüssen nach Hare-Niemeyer zu vergeben, um so auch für die kleinen Gruppen im Rat – also Grüne und FLITZ- Rederecht und Mitwirkungsmöglichkeiten zu schaffen. Der Bayerische Gemeindetag empfiehlt in seiner Mustergeschäftsordnung dieses von uns beantragte Auszählverfahren.
Weiter beantragen wir:
Der Stadtrat möge beschließen:
In § 3 der Geschäftsordnung – Rechtsstellung der ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder, Befugnisse wird entsprechend dem Vorschlag des Bayerischen Gemeindetags aufgenommen, dass „zur Vorbereitung von Tagesordnungspunkten der nächsten Sitzung jedes Stadtratsmitglied nach vorheriger Terminvereinbarung das Recht auf Akteneinsicht in entscheidungserheblichen Unterlagen erhält“.
In § 7 - Beschließende Ausschüsse Das Recht der Ausschüsse wird nicht dahingehend ausgeweitet, dass sie über ein Finanzvolumen von 400 000 Euro im Einzelfall verfügen dürfen. Wir beantragen es bei der bisherigen Regelung zu belassen.
In § 11 – Einzelne Aufgaben Dabei ist beabsichtigt die Befugnis des OB bezüglich Erlässe, Niederschlagungen, Stundung (geplant 20 000 €), die Entscheidung über überplanmäßige Ausgaben (geplant 50 000 €) und die Vergabe von Aufträgen für Gutachten, Analysen und Grundlagenermittlungen, sowie Vorplanungen bis zu einer Auftragssumme von 100 000 auszuweiten. Wir beantragen: Es soll bei den bisherigen Festsetzungen bleiben.
Begründung: Als gewählte Stadträte sollten wir uns alle in der Pflicht sehen, öffentliche Gelder gemeinsam zu verwalten.
§ 35 Arbeit in den Ausschüssen Hier ist unter Abs.2 vorgesehen, dass künftig Mitglieder des Stadtrats in den Ausschüssen nur als Zuhörer anwesend sein dürfen und „kein Rederecht erhalten“. Wir beantragen, es bei der bisherigen Regelung des Rederechts zu belassen.
Begründung: Das Verfahren unter OB Alois Karl und in den ersten beiden Jahren Ihrer Amtszeit hat sich bewährt und war ein Mehr an Demokratie im Rathaus.
Wir bitten zu entschuldigen, dass wir mit unserem Antrag die empfohlene Frist von 9 Tagen nicht einhalten können. Dies ist bedingt dadurch, dass wir erst am 26.4.08 die Vorschläge der Verwaltung für die neue Geschäftsordnung erhielten. Nach § 24 Abs.2 (neue GO) sollte es jedoch möglich sein, unseren Antrag zu behandeln.
Für die zukünftige Arbeit bitten wir Sie, Herr Oberbürgermeister, insbesondere die § 20 Abs. 3 und § 22 Abs. 1 zu beachten, also die Festlegung, dass der Oberbürgermeister die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt zu geben hat, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind. (Art 52 Abs. 3 der Gemeindeordnung) und dass nach § 22 Anträge „in jedem Fall innerhalb von 3 Monaten auf die Tagesordnung einer Stadtrats- oder Ausschusssitzung zu setzen sind. Gerade dabei kam es in der Vergangenheit wiederholt zu Beanstandungen durch die Rechtsaufsicht. Dies sollte tunlichst vermieden werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen Madeisky Johann Georg Glossner
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