Möglicherweise mit Absicht sollte ein Auftrag an das Ing.Büro Petter rechtswidrig so klein aufgeteilt werden, daß eine Vergabe frei Schnauze möglich gewesen wäre. Ein Anfrage von Stadtrat Kopp soll Klarheit bringen. Das Antwortmail der Reg.d.OPf. läßt die Vermutung zu, daß die Stadtspitze - hier wohl insbesondere wieder Stadtbaumeister MT - klar rechtswidrig handeln wollte. Zum Nachteil der Stadt, da hier ggfls. erhebliche Schadensersatzansprüche entstehen könnten.
Von: Schröder Hermann (Reg Oberpfalz) [mailto:Hermann.Schroeder@reg-opf.bayern.de] Gesendet: Dienstag, 27. Februar 2007 11:40 An: kopp.plan@t-online.de Betreff: Stadt Neumarkt Vergabe Ingenieurleistungen
Betr.: Stadt Neumarkt Vergabe der Ingenieurleistungen der Baumaßnahme "Unteres Tor" Ihr Schreiben vom 23.2.2007 an unsere Kommunalaufsicht - VOL Stelle
Sehr geehrter Herr Kopp, sehr geehrte Damen und Herren,
zuständige Kommunalaufsichtsbehörde ist das Landratsamt Neumarkt, an das Sie sich bereits mit Ihrem Schreiben vom 23.2.2007 gewandt haben. Wir werden sowohl die Stadt Neumarkt als auch das Landratsamt Neumarkt in dieser Angelegenheit beraten, um die Einhaltung der Vergabevorschriften zu gewährleisten.
Da diese Beratung ein interner Vorgang ist, können wir Ihnen gegenüber als Fraktion eine weitere Stellungnahme nicht abgeben.
Mit freundlichen Grüßen gez. Hermann Schröder __________________________________________________ Regierung der Oberpfalz Sachgebiet 32.1 VOB-Stelle Tel.: 0941 / 5680-404 Fax: 0941 / 5680-499 E-Mail: bauwesen@reg-opf.bayern.de Internet: http:\\www.regierung.oberpfalz.bayern.de
Landratsamt Neumarkt Kommunalaufsicht z.Hd. Herrn Lutter Nürnberger Str.1 92318 Neumarkt
Freie Liste Zukunft - die Stimme der Bürger im Neumarkter Stadtrat
Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen, unsere Nachricht vom Datum 23. Februar 2007
Verstoss gegen Vergabeleistung nach VOF Sehr geehrter Herr Lutter, wie bereits telefonisch besprochen, plant die Stadt Neumarkt am 1.3.2007 die Vergabe von Ingenieurleistungen am Unteren Tor. Diese Leistungen wurden, um die Schwellenwerte gemäß VOF zu unterschreiten, in drei verscheiden Lose geteilt, die all ohne vorangegangenen Wettbewerb an das selbe Ingenieurbüro vergeben werden sollen. Es handelt sich bei dem Bauvorhaben allerdings um ein Vorhaben, das insgesamt betrachtet werden muss, die Honorarsummen deshalb aufaddiert werden müssen. Damit wird der Schwellenwert gemäß Vergaberichtlinie in Höhe von 211.000 Euro erreicht, ein öffentlicher Wettbewerb ist somit zwingend notwendig. Dies umso mehr als nach meiner Kenntnis auch öffentliche Fördergelder in Anspruch genommen werden sollen, ein derartig schwerer Vergabeverstoß wohl auch zuschussschädlich ist. Nach Rücksprache mit dem Bayerischen Wirtschaftsministerium hat dieses die Kommunalaufsicht für zuständig erklärt. Ich darf Sie bitten, umgehend tätig zu werden und mich vom Ergebnis zu unterrichten. Mit freundlichen Grüßen Anlagen Hans Walter Kopp Stadtrat Fraktionsvorsitzender Freie Liste Zukunft/B’90-Die Grünen Nibelungenstraße 21 92318 Neumarkt Telefon 09181/48 83 53 Telefax: 09181/48 83 54 Mail : kopp.plan@t-online.de
Nachrichtlich an: Herrn RD Kohler, Stadt Neumarkt, vorab per e-mail Regierung der Oberpfalz, VOL Stelle, vorab per e-mail
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