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Stadt Neumarkt  i.d. OPf.
Herrn Oberbürgermeister Alois Karl
Rathausplatz 1
92318 Neumarkt
 

Antrag Nr. 57     24.5.2005

der Stadträte der Freien Liste Zukunft

zur nächsten Sitzung des Stadtrates der Großen Kreisstadt Neumarkt i.d.OPf.

Mobilfunk

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Stadträte der Freien Liste Zukunft stellen folgenden Antrag:

Der Stadtrat möge beschließen:

 Erstellung eines Gutachtens

Als Basis für das weitere Vorgehen in Sachen Mobilfunk wird ein von Netzbetreiberseite unabhängiges Fachbüro mit der Erstellung eines Gutachtens für gesundheits- und umweltverträgliche Standorte von Mobilfunksendern in Neumarkt beauftragt.

Folgende Vorgaben sollten dabei gemacht werden:

Die Leistungsdichte der bestehenden Anlagen ist zu messen und darzustellen.

Die gesamte Leistungsflussdichte zumindest im Bereich der Wohngebiete (Gebiete mit stationären menschlichen Schlafstätten) und weiterer besonders sensibler Bereiche (Kindergärten, Schulen, Pflegeeinrichtungen usw. und im landwirtschaftlichen Bereich    stationäre Nutztierhaltungen) soll maximal 10 nW/cm2 im Außenbereich (Outdoor-Wert)  und  1 nW/cm2 im Innenbereich (Indoor-Wert) betragen (anzustrebende Zielwerte).Die Standorte sollen sich in ausreichender Entfernung zur Wohnbebauung befinden.

 Die Standorte sollen so beschaffen sein, dass sie von den Betreibern nach technischer Möglichkeit unter den Gesichtspunkten der Strahlungsminimierung und ortsgestalterischen Gründen gemeinsam genutzt werden können. Dabei ist darauf zu achten, dass der Standort keine Beeinträchtigung des Ort- und Landschaftsbildes zur Folge hat.

 Es ist zu prüfen, inwiefern überhaupt im innerörtlichen und ortsrandlichen Bereich neue Sendestationen errichtet werden müssen bzw. Altanlagen notwendig sind, oder ob nicht eine Nutzung bereits bestehender Sender (unter Einhaltung o. g. Vorsorgewerte), z.B. durch Nutzung der Roaming-Technik ausreichen. Außerdem ist die Höhe der Altanlagen zu ermitteln, um so evtl. baurechtswidrige Anlagen aufzudecken.

 Die Netzqualität soll so beschaffen sein, dass eine Grundversorgung des Stadtgebietes sichergestellt ist. Grundversorgung bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Handyempfang außer Haus und innerhalb vonGebäuden im oberirdischen Bereich ohne wesentliche Komforteinbuße grundsätzlich möglich sein soll.

Nicht zur Grundversorgung gehört, auch in unter der Erdoberfläche gelegenen Räumlichkeiten einen störungsfreien Handy-Empfang sicher zu stellen (Hinweis: Hier besteht die Einbaumöglichkeit kostengünstiger privater oder gewerblicher Repeater).

Optimierung der Bauleitplanung

Auf der Basis des Standortgutachtens optimiert Stadt unter Einschaltung einer

unabhängigen fachkundigen Stelle die städtische Bauleitplanung, um so rechtlich verbindliche Rahmenbedingungen für die Umsetzung des Standortgutachtens zu schaffen.

Ausweisung von Positivstandorten

Auf der Basis des Standortgutachtens weist die Stadt Neumarkt unverzüglich rechtsverbindliche „Positivstandorte“ für Mobilfunksender aus.

Weiteres Vorgehen

Die Stadt Neumarkt ergreift darüber hinaus alle rechtlich vertretbaren Möglichkeiten um vor Vorlage des Standortgutachtens drohende Errichtungen von innerörtlichen und ortsrandlichen neuen Sendestationen zu verhindern. Sie wird im weiteren Verlauf alles unternehmen, um die Ziele der Flächennutzungsplanänderung bzw. des geänderten Flächennutzungsplans durchzusetzen.

 

Ergeben sich aus dem Gutachten Hinweise auf baurechtswidrige Sendeanlagen, z.B. wegen Überschreitung der 10 m Grenze, wird die Stadt Neumarkt im Hinblick auf die funktionsgerechte Umsetzung des städtischen Standortkonzeptes bisher bestehenden, baurechtswidrige Anlagen nicht nachträglich genehmigen und unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten durch Beseitigungsanordnungen den Rückbau dieser Sendeanlagen veranlassen.

Sofortmaßnahme

Die Stadt Neumarkt beschließt als Sofortmaßnahmen zur Sicherung der positiven ortsgestalterischen und gesundheitlichen Vorsorge-Bauleitplanung:

die Geschäftsordnung des Stadtrates wird geändert: jeder Bauantrag im Zusammenhang mit Digitalfunkanwendungen bzw. jede Anzeige von genehmigungsfreien Vorhaben ist im Bauausschuss zu behandeln.

die Änderung der innerörtlichen Bauleitplanung für das gesamte Stadtgebiet zur Umsetzung einer integrierten Mobilfunkplanung mit dem Ziel der Berücksichtigung des vorbeugenden Immissionsschutzes und bereits bestehender Standorte (Beschluss zur Änderung von bestehenden oder zur Aufstellung von neuen Bebauungsplänen).

eine sofort wirksame Veränderungssperre mit dem Inhalt des Verbots der Errichtung von neuen Mobilfunkmasten (auch unter 10 Meter Höhe) mit der Wirkung von 2 Jahren (Sicherungsbeschluss) in reinen und allgemeinen Wohngebieten, sowie in innerörtlichen Gebieten, die de facto dem Status eines allgemeinen Wohngebietes entsprechen.

die Änderung des Flächennutzungsplanes durch die Aufnahme von rechtlich verbindlichen Positivstandorten unter besonderer Berücksichtigung des vorbeugenden Immissionsschutzes (Änderungsbeschluss mit Einleitung des notwendigen Umsetzungsverfahrens) und bereits bestehender Standorte) bis Positivstandorte ausgewiesen sind, sind alle Verfahren mit Hinweis auf die Überplanung zurückzustellen.

 

Begründung

Die Diskussion um Sendeanlagen im Stadtgebiet hat uns dazu veranlasst, diesen Antrag auf vorsorgeorientierte Mobilfunkplanung zu stellen. Die Verunsicherung unserer Bürger ist groß.

 

Da trotz alarmierender und mehrfach reproduzierter Forschungsergebnisse von unabhängigen Wissenschaftlern (u. a. Reflexstudie) eine drastische Senkung der Grenzwerte auf sich warten lässt, ist gesundheitliche Vorsorge-Bauleitplanung unumgänglich.

 

Als Vorsorgewert haben wir den Mittelwert der Salzburger Empfehlungen aus 2000 und 2002 angesetzt, da dieser bereits mit der jetzt verbreiteten Infrastrukturtechnik ohne grundsätzliche Probleme umgesetzt werden kann.

 

Mit diesem Antrag wollen wir erreichen, dass die Stadt Neumarkt i.d.OPf. ohne weiteren Zeitverlust alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpft, um zum einen die Gesundheit und das Wohl ihrer Bürger bestmöglich zu schützen und zum anderen jedoch auch die Möglichkeit bewahrt, die Technik des Mobilfunks im positiven Rahmen nutzen zu können (wir beabsichtigen keine Verhinderungs-, sondern eine Lenkungsplanung).

 

Besonders dürfen wir auf den Umstand hinweisen, dass die Stadt Neumarkt i.d. Opf. nur dann auf die Mobilfunknetzplanungen nennenswerten Einfluss im Sinne des vorbeugenden Gesundheitsschutzes ihrer Bürger nehmen kann, wenn sie Satzungsrecht schafft und darüber hinaus die ihr hierdurch eröffneten Verhandlungsspielräume nutzt. Wir halten es für enorm wichtig, dass die Stadt Neumarkt i.d. Opf. unverzüglich alle aufgrund der neuesten Rechtsprechung (z. B. VG München) eröffneten Möglichkeiten zur Berücksichtigung des vorsorgenden Immissionsschutzes im Rahmen der Bauleitplanung, aber auch des Bauordnungsrechtes nutzt. Dies wurde bereits ei der Ausweisung von Gebieten für die Nutzung der Windenergie durchgeführt.

 

Die Änderung der Geschäftsordnung dient dazu, den Bauausschuss und den Stadtrat über beabsichtigte Vorhaben der Mobilfunkbetreiber zum frühest möglichen Zeitpunkt in Kenntnis zu setzen, unabhängig von einer derzeit noch bestehenden Genehmigungsfreiheit des Vorhabens.

 

Nach unserem Dafürhalten ist der Bereich Ausbau der Mobilfunknetze derart sensibel, dass es nicht sein darf, diesen Ausbau ohneInkenntnissetzung der kommunalen Gremien im Rahmen der laufenden Verwaltung abzuwickeln.

 

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Aktuelles und Anträge der Vorjahre

Spruch:
Der Klügere gibt nach! - Eine traurige Wahrheit - Sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit. (Marie von Ebner Eschenbach)


Gerüchte:

UPW / UPW intim oder
FW / FW Kungelei ?

Gerüchten zufolge, soll der UPW- Mann Herrler vom Wasser-ZV Laber-Naab auf den Posten als Nachfolger von SWN-Direktor Tylla spekulieren. Da bekommt der risikoreiche und teuere Wasser- einkauf ( 20 mio + 700tsd jährliche Bezugskosten ) gleich einen neuen Touch.

EKZ-Gelände - und Fa. Bögl
Die Fa. Bögl und deren verantwortliche Geschäftsführer wurden schon wegen Bestechung verurteilt. Schlecht ist, wer schlecht denkt -sagt ein Sprichwort. Ein anderes sagt: Wer einmal lügt dem glaubt man nicht, auch wenn er mal die Wahrheit spricht. Und wer glaubt, daß der Juniorchef von nichts “gewußt” hat, wenn der Vater und andere leitende Angestellte verurteilt wurden ?

Unteres Tor-Verkauf an Bögl
Ohne Ausschreibung, ohne Vor- gaben, unter Wert und im Geheimverfahren hat der Stadtrat den Verkauf des Geländes am Unteren Tor für weniger als 9 mio Euor beschlossen. Der echte Wert liegt aber bei mindestens 15 mio Euro. Nach dem Metzenauer-Geschenk nun ein Bögl-Geschenk - damit kann Bögl sofort ein Einkaufszentrum dort bauen. s. Bericht vom 8.3.2009

EKZ-Hotels: Möglicherweise sollen nicht etwa 100 Betten, sondern 100 Zimmer am Unteren Tor gebaut werden. 1.11.2010

BHKW-Gerüchte: Gerüchten nach soll der Landkreis selber Ver- handlungen mit der Firma Pfleider zum Bezug von Fernwärme für die kreiseigenen Gebäude führen. Auch die Firma Burgis plant be- reits eine eigene neue Energie- anlage. 11.7.2010
 

Strafverfahren-Straßenausbaubeitrag:
In der von Dr.Mümmler ange- strengten Gerichtsverhandlung beim AG Neumarkt wurde fest- gestellt, daß Dr.Mümmler im Flugblatt kein persönliches Fehlverhalten vorgeworfen wird. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten von D. Ries muß deshalb die Staatskasse tragen.
Straßenausbaubeitrag- 2erlei Recht ? Das FLugblatt wird vor der nächsten Verteilung leicht überarbeitet.

Gerüchte - Selbstbedienung
18.4.2009
Landrat Löhner soll über seine Tätigkeit als Landrat / Spar- kassenaufsichtsrat auch im Landesverband der Sparkassen sitzen und hohe Gelder hierfür bekommen. Trotz eines gegenteiligen Rechtsgutachtens soll er seine Einnahmen, soweit diese seinen Freibetrag von etwa 10.000 Euro überschreiten, nicht an den Landkreis abführen.

 

Schauspieler-Judas:
Der Unterschied zwischen der csU mit Ex-Ob und der UPW/FW mit einem Prominenten dieser Gruppe: KEINER. Der "christ-soziale" Ex-OB Karl hat es vorgemacht: Er beklagte sich einst beim Arbeitgeber eines Neumarkters über dessen demokratische Arbeit . Jetzt imitiert und übertrifft den Ex-OB  ein zweitrangiger UPW/FW-Mann an Niedertracht. Denn nun schwärzt zur Abwechslung der UPW/FWler einen politisch denkenden Arbeitnehmer bei dessen Chef an und versucht ihn mit Lügen zu vernichten. Etwa zeitgleich aber wünscht er genau diesem Beschäftigten sogar schriftlich "friedliche Weihnachten". Ob er diese Falschheit beichtet, dieser politische Schauspieler-Judas?
 

Gerüchte - Selbstbedienung
3)SWN-Direktor Tylla erhält als
Geschäftsführer der Bus-GmbH mtl. zusätzlich 500,- Euro, für eine Arbeit, die er bisher eh machen mußte. Die Aufsichtsratmitglieder erhalten je Sitzung aber auch noch einen schönen Batzen Geld i.H.v. 75,- Euro. Den Busfahrern wird jedoch die Entlohnung nach dem TVöD-Tarifvertrag verwehrt !

2) Ein leitender und bereits bestens bezahlter Mitarbeiter der SWN hat sich seine Altersversorgung für viel Geld  aufstocken lassen -der Gebührenzahler hats ja.

1) Ein leitender Mitarbeiter der Stadtwerke sich umsonst seine Winterreifen wechseln lassen wollte, und vom Ex-OB dafür zusammen- gestaucht wurde;
jener Ex-OB sich aber ebenfalls seine Winterreifen kostenlos wechseln lassen wollte
.