Stadt Neumarkt i.d. OPf. Herrn Oberbürgermeister Th. Thumann Rathausplatz 1 92318 Neumarkt
Antrag Nr. 67 der Freien Liste Zukunft
zur nächsten Sitzung des Stadtrates der Großen Kreisstadt Neumarkt i.d.OPf.
Ehrenbürgerwürde Herr Alois Karl
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir bitten beiliegenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Stadtrates am 15.12.2005 zu setzen, da Dringlichkeit besteht. Mit freundlichen Grüßen i.A. Hans Walter Kopp Stadtrat Freie Liste Zukunft Nibelungenstraße 21 92318 Neumarkt 09181/488353 Antrag Die Stadträte der Freien Liste Zukunft beantragen:
Der Stadtrat möge in nichtöffentlicher Sitzung beschließen:
Der getätigte Beschluss über die Verleihung der Ehrenbürgerwürde an Herrn Alois Karl wird aufgehoben.
Die Abstimmung über die Verleihung der Ehrenbürgerwürde an Herrn Alois Karl wird wiederholt.
Begründung Dieser Tagesordnungspunkt war nicht auf der Sitzungsladung des Stadtrates aufgeführt. Diese Beschlussfassung hierzu erfolgte unter dem TOP "Ehrungen" und war damit nicht klar und eindeutig bestimmt, welchen Inhalt dieser Beschluss umfasst. Weiter waren nur 27 von 40 Stadträten anwesend. Die Mehrheitsverhältnisse des Stadtrates und damit der Wille des Bürgers wurden deshalb nicht richtig wiedergegeben.
Anfrage vom 7.12.2005 ans Landratsamt: Sehr geehrte Damen und Herren, als Vorsitzender der Wählervereinigung FlitZ bitte ich erneut um Prüfung eines möglichen Rechtsverstoßes.
Exob Karl soll in der nächsten Sitzung des Stadtrates die Ehrenbürgerwürde verliehen werden. Nun hat sich herausgestellt, daß dieser Tagesordnungspunkt nicht auf der Sitzungsladung des Stadtrates aufgeführt war. Diese Beschlußfassung hierzu erfolgte unter dem TOP "Ehrungen" und war damit nicht klar und eindeutig genug, um eine Abstimmung herbei führen zu dürfen. Weiter waren nicht alle Stadträte anwesend was auch das schlechte Abstimmungsergebnis wiedergibt.
Diese beiden Punkte zusammengenommen führen m.E. dazu, daß der Beschluß über die Verleihung der Ehrenbürgerwürde an Exob Karl rechtswidrig ist.
Nachdem die Verleihung schon am 15.Dezember in der Festsitzung erfolgen soll bitte ich um möglichst sofortige Prüfung, ob die Verleihung rechtswidrig erfolgt ist.
Schließlich soll Exob Karl künftig nicht als rechtswidriger Ehrenbürger bezeichnet werden.
Mit freundlichen Grüßen Dieter Ries 1.Vorsitzender FlitZ e.V. Dietrichstr. 10 92318 Neumarkt Tel.: 09181/32208 mail: drries@t-online.de hp: flitz-neumarkt.de
Landratsamt Neumarkt i. d. OPf. Landratsamt Neumarkt i. d. OPf. - Postfach 1405 - 92304 Neumarkt Herrn Dieter Ries Dietrichstraße 10
Sachbearbeiter: Herr Lutter s.Zeitungsbericht vom 20.12.2005
Datum: 15. Dezember 2005 Ernennung von Oberbürgermeister a.D. Alois Karl zum Ehrenbürger Zu Ihrem Schreiben vom 07.12.2005
Sehr geehrter Herr Ries, unter Bezugnahme auf Ihre Bitte um rechtsaufsichtliche Prüfung eines Beschlusses der nichtöffentlichen Stadtratssitzung vom 26.10.2005 teilen wir Ihnen mit, dass Dritte nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs keinen verwaltungsgerichtlich verfolgbaren Rechtsanspruch auf rechtsaufsichtliches Einschreiten (VGH, Urteil vom 24.10.1956) haben. Das rechtsaufsichtliche Einschreiten berührt nur das Verhältnis zwischen Rechtsaufsichtsbehörde und Gemeinde und dient ausschließlich dem Allgemeininteresse. Das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde wird nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob es eine Beanstandung für erforderlich hält (Art. 112 GO). Mit freundlichen Grüßen __ Boßle Regierungsrätin
Das Landratsamt hat sich schon verschiedentlich durch irrige Rechtsmeinungen hervorgetan, welche erst durch den Bayerischen Landtag berichtigt wurden. Auch hier bedarf es offensichtlich wieder einer (eigentlich unnötigen) Petition.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrte Frau Boßle,
zunächst vielen Dank für Ihr Schreiben vom 15.12.2005.
Jedoch halte ich die Antwort für in der Sache nicht zutreffend. So wurde von mir entgegen Ihrer Aussage, eben gerade "kein" rechtsaufsichtliches Einschreiten gefordert, sondern die "Prüfungung eines möglichen Rechtsverstoßes". Dieses Recht auf Anfragen und Petitionen ist grundgesetzlich geschützt. Ob und inwieweit ein Eingreifen erforderlich ist, liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Aufsichtsbehörde.
Aber auch hier muß gegebenenfalls eine Petition/Anfrage an eine übergeordnete Stelle möglich sein. Dies wiederum ist nur möglich, wenn dem Anfragenden/Petenten zumindest das wesentliche Ergebnis seiner Eingabe mitgeteilt wurde. Dies wäre im vorliegenden Fall zumindest die Mitteilung, ob die Eingabe zu Unrecht und aus der Luft gegriffen oder begründet ist. Auch aus dem grundgesetzlichem Recht leitet sich ab, daß dem Petenten/Anfragenden zumindest in der Sache wieder geantwortet wird. Eine andere Einschätzung würde sonst vielleicht mehrere hundert Anfragen ( siehe Pressemitteilung der Stadt, Herr Kohler, zum Thema ) nach sich ziehen. Der begründungsmäßige Rückzug auf nichtöffentliche Sitzung ist deshalb meines Erachtens nicht zulässig. Dies auch im Hinblick darauf, daß "alle nichtöffentlichen Tagesordnungspunkte" in der nächsten öffentlichen Sitzung bekannt zu geben sind, soweit eine Geheimhaltung ( was hier nicht (mehr) ersichtlich ist ) nicht mehr notwendig ist. Nachdem auch in der Presse der Sachverhalt und die Äußerung der Stadt hierzu zu lesen war, besteht für mich ein weitergehendes Interesse an einer grundsätzlichen Feststellung.
Aus diesem Grund bitte ich um Mitteilung, ob meine Anfrage in der Sache gerechtfertigt war. Mit freundlichen Grüßen Dieter Ries als 1.Vorsitzender FlitZ e.V. und Privatperson Dietrichstr. 10 92318 Neumarkt Tel.: 09181/32208
Stadträte der Freien Liste Zukunft e.V. Neumarkt, 17. Dezember 2005
i.A. Hans-Jürgen Madeisky, Stadtrat
Oleanderstr. 2
92318 Neumarkt
An die Kommunale Aufsicht Landratsamt Neumarkt
Bitte um Rechtsaufsicht
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Vorsitzende des Vereins Freie Liste Zukunft, Herr Dieter Ries, hat Sie mit Schreiben vom 7.12.05 um Überprüfung eines möglichen Rechtsverstoßes gebeten. Es geht dabei um die Verleihung der Ehrenbürgerwürde an Herrn Alois Karl.
Nachdem dieser Punkt nicht auf der Sitzungsladung aufgeführt war, sondern lediglich „Ehrungen“, liegt eventuell ein Rechtsverstoß vor. Da Herr Ries Ihrer Meinung nach, kein Recht hat, Auskunft erteilt zu bekommen, er ist kein Stadtrat, bitte ich, mir Auskunft zu erteilen zu folgender Frage:
War der Beschluss, Herrn Alois Karl die Ehrenbürgerwürde zu verleihen, unter den gegebenen Voraussetzungen rechtens?
Die Meinung des Rechtsdirektors der Stadt, dass in einer Besprechung der Fraktionsvorsitzenden vor der Sitzung zusätzlich auf die Verleihung der Ehrenbürgerwürde hingewiesen wurde und dies ausreichend sei, ist meines Erachtens nicht schlüssig, da die schriftliche Einladung ausschlaggebend sein dürfte und die war mit der Angabe des TOPs „Ehrungen“ unzureichend. Eine Information der Fraktionsvorsitzenden bietet keine Gewähr dafür, dass alle Stadträte dann auch tatsächlich über den anstehenden Beschluss, hier über eine Verleihung der Ehrenbürgerwürde an Herrn Karl, vorab informiert wurden. Verstärkt wird dies durch die Tatsache, dass in der Vergangenheit zu Fraktionsvorsitzenden-besprechungen der Vorsitzende der Fraktion B` 90/Grüne und Freie Liste Zukunft, auch schon mal bewusst nicht eingeladen wurde.
Ihre Auskunft zum angesprochenen Sachverhalt ist uns auch deshalb wichtig, weil wir nötigenfalls beabsichtigen, uns an den Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Hans Jürgen Madeisky Stadtrat Freie Liste Zukunft
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