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Stadt Neumarkt i.d. OPf.
Herrn Oberbürgermeister Th. Thumann
Rathausplatz 1
92318 Neumarkt

Antrag Nr. 67
der Freien Liste Zukunft

zur nächsten Sitzung des Stadtrates der Großen Kreisstadt Neumarkt i.d.OPf.

Ehrenbürgerwürde Herr Alois Karl

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir bitten beiliegenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Stadtrates am 15.12.2005 zu setzen, da Dringlichkeit besteht.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Hans Walter Kopp
Stadtrat Freie Liste Zukunft
Nibelungenstraße 21
92318 Neumarkt
09181/488353
Antrag
Die Stadträte der Freien Liste Zukunft beantragen:

Der Stadtrat möge in nichtöffentlicher Sitzung beschließen:

Der getätigte Beschluss über die Verleihung der Ehrenbürgerwürde an Herrn Alois Karl wird aufgehoben.

Die Abstimmung über die Verleihung der Ehrenbürgerwürde an Herrn Alois Karl wird wiederholt.

Begründung
Dieser Tagesordnungspunkt war nicht auf der Sitzungsladung des Stadtrates aufgeführt. Diese Beschlussfassung hierzu erfolgte unter dem TOP "Ehrungen" und war damit nicht klar und eindeutig bestimmt, welchen Inhalt dieser Beschluss umfasst.
Weiter waren nur 27 von 40 Stadträten anwesend. Die Mehrheitsverhältnisse des Stadtrates und damit der Wille des Bürgers wurden deshalb nicht richtig wiedergegeben.


Anfrage vom 7.12.2005 ans Landratsamt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Vorsitzender der Wählervereinigung FlitZ bitte ich erneut um Prüfung eines möglichen Rechtsverstoßes.

Exob Karl soll in der nächsten Sitzung des Stadtrates die Ehrenbürgerwürde verliehen werden. Nun hat sich herausgestellt, daß dieser Tagesordnungspunkt nicht auf der Sitzungsladung des Stadtrates aufgeführt war. Diese Beschlußfassung hierzu erfolgte unter dem TOP "Ehrungen" und war damit nicht klar und eindeutig genug, um eine Abstimmung herbei führen zu dürfen. Weiter waren nicht alle Stadträte anwesend was auch das schlechte Abstimmungsergebnis wiedergibt.

Diese beiden Punkte zusammengenommen führen m.E. dazu, daß der Beschluß über die Verleihung der Ehrenbürgerwürde an Exob Karl rechtswidrig ist.

Nachdem die Verleihung schon am 15.Dezember in der Festsitzung erfolgen soll bitte ich um möglichst sofortige Prüfung, ob die Verleihung rechtswidrig erfolgt ist.

Schließlich soll Exob Karl künftig nicht als rechtswidriger Ehrenbürger bezeichnet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Ries
1.Vorsitzender FlitZ e.V.
Dietrichstr. 10
92318 Neumarkt
Tel.: 09181/32208
mail: drries@t-online.de
hp: flitz-neumarkt.de


Landratsamt Neumarkt i. d. OPf.
Landratsamt Neumarkt i. d. OPf. - Postfach 1405 - 92304 Neumarkt
Herrn
Dieter Ries Dietrichstraße 10

Sachbearbeiter: Herr Lutter                          s.Zeitungsbericht vom 20.12.2005

Datum: 15. Dezember 2005
Ernennung von Oberbürgermeister a.D. Alois Karl zum Ehrenbürger
Zu Ihrem Schreiben vom 07.12.2005

Sehr geehrter Herr Ries,
unter Bezugnahme auf Ihre Bitte um rechtsaufsichtliche Prüfung eines Beschlusses der nichtöffentlichen Stadtratssitzung vom 26.10.2005 teilen wir Ihnen mit, dass Dritte nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs keinen verwaltungsgerichtlich verfolgbaren Rechtsanspruch auf rechtsaufsichtliches Einschreiten (VGH, Urteil vom 24.10.1956) haben.
Das rechtsaufsichtliche Einschreiten berührt nur das Verhältnis zwischen Rechtsaufsichtsbehörde und Gemeinde und dient ausschließlich dem Allgemeininteresse.
Das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde wird nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob es eine Beanstandung für erforderlich hält (Art. 112 GO).
Mit freundlichen Grüßen
__
Boßle Regierungsrätin

Das Landratsamt hat sich schon verschiedentlich durch irrige Rechtsmeinungen hervorgetan, welche erst durch den Bayerischen Landtag berichtigt wurden. Auch hier bedarf es offensichtlich wieder einer (eigentlich unnötigen) Petition.


Sehr geehrte Damen und Herren,

Sehr geehrte Frau Boßle,

zunächst vielen Dank für Ihr Schreiben vom 15.12.2005.

Jedoch halte ich die Antwort für in der Sache nicht zutreffend. So wurde von mir entgegen Ihrer Aussage, eben gerade "kein" rechtsaufsichtliches Einschreiten gefordert, sondern die "Prüfungung eines möglichen Rechtsverstoßes". Dieses Recht auf Anfragen und Petitionen ist grundgesetzlich geschützt. Ob und inwieweit ein Eingreifen erforderlich ist, liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Aufsichtsbehörde.

Aber auch hier muß gegebenenfalls eine Petition/Anfrage an eine übergeordnete Stelle möglich sein. Dies wiederum ist nur möglich, wenn dem Anfragenden/Petenten zumindest das wesentliche Ergebnis seiner Eingabe mitgeteilt wurde. Dies wäre im vorliegenden Fall zumindest die Mitteilung, ob die Eingabe zu Unrecht und aus der Luft gegriffen oder begründet ist. Auch aus dem grundgesetzlichem Recht leitet sich ab, daß dem Petenten/Anfragenden zumindest in der Sache wieder geantwortet wird. Eine andere Einschätzung würde sonst vielleicht mehrere hundert Anfragen ( siehe Pressemitteilung der Stadt, Herr Kohler, zum Thema ) nach sich ziehen. Der begründungsmäßige Rückzug auf nichtöffentliche Sitzung ist deshalb meines Erachtens nicht zulässig. Dies auch im Hinblick darauf, daß "alle nichtöffentlichen Tagesordnungspunkte" in der nächsten öffentlichen Sitzung bekannt zu geben sind, soweit eine Geheimhaltung ( was hier nicht (mehr) ersichtlich ist ) nicht mehr notwendig ist. Nachdem auch in der Presse der Sachverhalt und die Äußerung der Stadt hierzu zu lesen war, besteht für mich ein weitergehendes Interesse an einer grundsätzlichen Feststellung.

Aus diesem Grund bitte ich um Mitteilung, ob meine Anfrage in der Sache gerechtfertigt war.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Ries
als
1.Vorsitzender FlitZ e.V.
und Privatperson
Dietrichstr. 10
92318 Neumarkt
Tel.: 09181/32208


Stadträte der Freien Liste Zukunft e.V.                                    Neumarkt, 17. Dezember 2005

i.A. Hans-Jürgen Madeisky, Stadtrat

Oleanderstr. 2

92318 Neumarkt

 

An die
Kommunale Aufsicht
Landratsamt Neumarkt

Bitte um Rechtsaufsicht

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

der Vorsitzende des Vereins Freie Liste Zukunft, Herr Dieter Ries, hat Sie mit Schreiben vom 7.12.05 um Überprüfung eines möglichen Rechtsverstoßes gebeten. Es geht dabei um die Verleihung der Ehrenbürgerwürde an Herrn Alois Karl.

Nachdem dieser Punkt nicht auf der Sitzungsladung  aufgeführt war, sondern lediglich „Ehrungen“, liegt eventuell ein Rechtsverstoß vor. Da Herr Ries  Ihrer Meinung nach, kein Recht hat, Auskunft erteilt zu bekommen,  er ist kein Stadtrat, bitte ich, mir Auskunft zu erteilen zu folgender Frage:

War der Beschluss, Herrn Alois Karl die Ehrenbürgerwürde zu verleihen, unter den gegebenen Voraussetzungen rechtens?

Die Meinung des Rechtsdirektors der Stadt, dass in einer Besprechung der Fraktionsvorsitzenden vor der Sitzung zusätzlich auf die Verleihung der Ehrenbürgerwürde hingewiesen wurde und dies ausreichend sei, ist meines Erachtens nicht schlüssig, da  die schriftliche Einladung ausschlaggebend sein dürfte und die war mit der Angabe des TOPs „Ehrungen“  unzureichend. Eine Information der Fraktionsvorsitzenden bietet keine Gewähr dafür, dass alle Stadträte dann auch tatsächlich über den anstehenden Beschluss, hier über eine Verleihung der Ehrenbürgerwürde an Herrn Karl, vorab informiert wurden. Verstärkt wird dies durch die Tatsache, dass in der Vergangenheit zu Fraktionsvorsitzenden-besprechungen der Vorsitzende der Fraktion B` 90/Grüne und Freie Liste Zukunft, auch schon mal bewusst  nicht eingeladen wurde.

 

Ihre Auskunft zum angesprochenen Sachverhalt ist uns auch deshalb wichtig, weil wir nötigenfalls  beabsichtigen, uns an den Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags  zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Hans Jürgen Madeisky
Stadtrat Freie Liste Zukunft

 
 

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Aktuelles und Anträge der Vorjahre

Spruch:
Der Klügere gibt nach! - Eine traurige Wahrheit - Sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit. (Marie von Ebner Eschenbach)


Gerüchte:

UPW / UPW intim oder
FW / FW Kungelei ?

Gerüchten zufolge, soll der UPW- Mann Herrler vom Wasser-ZV Laber-Naab auf den Posten als Nachfolger von SWN-Direktor Tylla spekulieren. Da bekommt der risikoreiche und teuere Wasser- einkauf ( 20 mio + 700tsd jährliche Bezugskosten ) gleich einen neuen Touch.

EKZ-Gelände - und Fa. Bögl
Die Fa. Bögl und deren verantwortliche Geschäftsführer wurden schon wegen Bestechung verurteilt. Schlecht ist, wer schlecht denkt -sagt ein Sprichwort. Ein anderes sagt: Wer einmal lügt dem glaubt man nicht, auch wenn er mal die Wahrheit spricht. Und wer glaubt, daß der Juniorchef von nichts “gewußt” hat, wenn der Vater und andere leitende Angestellte verurteilt wurden ?

Unteres Tor-Verkauf an Bögl
Ohne Ausschreibung, ohne Vor- gaben, unter Wert und im Geheimverfahren hat der Stadtrat den Verkauf des Geländes am Unteren Tor für weniger als 9 mio Euor beschlossen. Der echte Wert liegt aber bei mindestens 15 mio Euro. Nach dem Metzenauer-Geschenk nun ein Bögl-Geschenk - damit kann Bögl sofort ein Einkaufszentrum dort bauen. s. Bericht vom 8.3.2009

EKZ-Hotels: Möglicherweise sollen nicht etwa 100 Betten, sondern 100 Zimmer am Unteren Tor gebaut werden. 1.11.2010

BHKW-Gerüchte: Gerüchten nach soll der Landkreis selber Ver- handlungen mit der Firma Pfleider zum Bezug von Fernwärme für die kreiseigenen Gebäude führen. Auch die Firma Burgis plant be- reits eine eigene neue Energie- anlage. 11.7.2010
 

Strafverfahren-Straßenausbaubeitrag:
In der von Dr.Mümmler ange- strengten Gerichtsverhandlung beim AG Neumarkt wurde fest- gestellt, daß Dr.Mümmler im Flugblatt kein persönliches Fehlverhalten vorgeworfen wird. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten von D. Ries muß deshalb die Staatskasse tragen.
Straßenausbaubeitrag- 2erlei Recht ? Das FLugblatt wird vor der nächsten Verteilung leicht überarbeitet.

Gerüchte - Selbstbedienung
18.4.2009
Landrat Löhner soll über seine Tätigkeit als Landrat / Spar- kassenaufsichtsrat auch im Landesverband der Sparkassen sitzen und hohe Gelder hierfür bekommen. Trotz eines gegenteiligen Rechtsgutachtens soll er seine Einnahmen, soweit diese seinen Freibetrag von etwa 10.000 Euro überschreiten, nicht an den Landkreis abführen.

 

Schauspieler-Judas:
Der Unterschied zwischen der csU mit Ex-Ob und der UPW/FW mit einem Prominenten dieser Gruppe: KEINER. Der "christ-soziale" Ex-OB Karl hat es vorgemacht: Er beklagte sich einst beim Arbeitgeber eines Neumarkters über dessen demokratische Arbeit . Jetzt imitiert und übertrifft den Ex-OB  ein zweitrangiger UPW/FW-Mann an Niedertracht. Denn nun schwärzt zur Abwechslung der UPW/FWler einen politisch denkenden Arbeitnehmer bei dessen Chef an und versucht ihn mit Lügen zu vernichten. Etwa zeitgleich aber wünscht er genau diesem Beschäftigten sogar schriftlich "friedliche Weihnachten". Ob er diese Falschheit beichtet, dieser politische Schauspieler-Judas?
 

Gerüchte - Selbstbedienung
3)SWN-Direktor Tylla erhält als
Geschäftsführer der Bus-GmbH mtl. zusätzlich 500,- Euro, für eine Arbeit, die er bisher eh machen mußte. Die Aufsichtsratmitglieder erhalten je Sitzung aber auch noch einen schönen Batzen Geld i.H.v. 75,- Euro. Den Busfahrern wird jedoch die Entlohnung nach dem TVöD-Tarifvertrag verwehrt !

2) Ein leitender und bereits bestens bezahlter Mitarbeiter der SWN hat sich seine Altersversorgung für viel Geld  aufstocken lassen -der Gebührenzahler hats ja.

1) Ein leitender Mitarbeiter der Stadtwerke sich umsonst seine Winterreifen wechseln lassen wollte, und vom Ex-OB dafür zusammen- gestaucht wurde;
jener Ex-OB sich aber ebenfalls seine Winterreifen kostenlos wechseln lassen wollte
.