Die Reinheit des Wassers vom Zweckverband Laber-Naab
Von Vorbetern und Nachbetern, von glauben und glauben lassen oder was darf man öffentlichen Stellen glauben ?
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielleicht haben Sie noch die „glaubwürdigen“ Beteuerungen des Zweckverbands und seiner Werkleitung im Ohr. Das Trinkwasser des Zweckverbands ist sauber, rein oder so ähnlich. In der Anlage 005 widerspricht Herrler der Behauptung, Wasser würde Atrazin über dem Grenzwert enthalten und im Versorgungsnetz gibt es keinerlei Probleme mit Spritzmittel. Eine glaubwürdige Behauptung, immerhin wurde sie in der Presse so in verschiedenen Berichten wiederholt. Eine weitere Behauptung ( siehe Anlage 006 ): „Nach der Förderung aus den Brunnen der Wasserschutzgebiete fließt sogenanntes Rohwasser durch Aktivkohlefilter …“ . Eine glaubwürdige Behauptung, war sie doch in der Presse mehrfach so oder so ähnlich zu lesen. Das Gesundheitsamt hat diese Aussagen dann sogar noch bestätigt – war in der Presse zu lesen, und ist doch damit glaubwürdig. Zweifel wohl nicht mehr angebracht ! Warum also Ängste in der Bevölkerung schüren ? Sagte doch der Vorsitzende bei der Einweihung der Aktivkohlanlage: „Ausnahmegenehmigungen wurden für eine Übergangszeit erteilt, Verlängerungen wurden ausnahmslos abgelehnt ! ( siehe Anlage 010 ).“ Alle ?“ diese schönen ruhigstellenden Aussagen stehen dazu im Internet. Dazu die Aussage in der Anlage 011: „ Keine Rückstände von Pflanzenschutzmitteln im Trinkwasser“ und alle Haushalte können ihre Meßwerte im Internet nachlesen – da sage ich toll !!! Auch das Gesundheitsamt hat seine Beruhigungspille dazugegeben „ Gunther Hausmann hatte gegenüber Dieter Ries erklärt, daß seiner Behörde keine „Probleme der Laber-Naab-Gruppe mit Pflanzenspritzmittelrückständen“ bekannt seien. Der strenge, dem Vorsorgeprinzip entsprechende Grenzwert der Trinkwasserverordnung für PSM werde durch den Zweckverband eingehalten !“ – Nun da freut sich doch mein Herz wenn vom Zweckverband dann noch gesagt wird „ Keiner unserer Kunden bekommt Rohwasser“ !
Nun ja, das kann man glauben oder auch nicht ( siehe Anlage 013 ). Diese Anzeige wurde von der Staatsanwaltschaft nach § 170 Abs. 2 eingestellt ( schuldlos ! ) weil es bis Sommer 2009 eine Ausnahmegenehmigung gab und „seit Juli 2009 wird nach den beim Gesundheitsamt vorliegenden Unterlagen ein den Anforderungen der geltenden Trinkwasserverordnung 2001 entsprechendes Wasser abgegeben… wird“ und das Trinkwasser „nach den vorliegenden Unterlagen den Vorgaben der TVO entspricht“. Weiter „ nachdem Befunde mit Grenzwertüberschreitungen im Zusammenhang mit diesem Wasser nicht vorliegen“ – Da können wir doch unbedenklich einen Schluck aus der Pulle nehmen – das ist unbedenklich und staatsanwaltschaftlich garantiert ! Aufgrund einer Beschwerde gegen diese Einstellung hat nun der Generalstaatsanwalt immerhin mitgeteilt - müssen, daß sich aus dem Messergebnis vom … betreffend den Brunnen III Penk eine „geringfügige“ Überschreitung des Grenzwertes ergibt … und daß Messergebnisse dem Gesundheitsamt möglicherweise verspätet ( ??? ) vorgelegt wurden. Alles strafrechtlich nicht relevant, aber Tatsache. Unbekannt bleibt dabei, ob die Staatsanwaltschaft mit der Promillegrenze genauso großzügig umgeht wie mit der Gesundheit der Bürger !
Was bleibt ist der sich mir aufdrängende Verdacht, daß hier absichtlich getäuscht wurde und noch immer geäußert wird, alles abgegebene Wasser ist nicht belastet, obgleich das Gegenteil staatsanwaltschaftlich festgestellt ist.
Von Vorbetern und Nachbetern, von glauben und glauben lassen - oder was dürfen Sie öffentlichen Stellen Glauben ?
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Ries
FLitZ-Vorstand
Ps1.: Natürlich kann man über die Höhe und der gesundheitlichen Beeinträchtigung der Überschreitung ( wenn man den davon weiß ) etc. streiten, aber das füllt bereits Bücher.
Ps2: Wie Sie vielleicht feststellen, stelle ich keine Tatsachenbehauptungen auf – könnte doch sein, daß mich der Zweckverband sonst wieder verklagt und mein Rechtsanwalt wieder einem teuren Vergleich zustimmt.
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