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Die Reinheit des Wassers vom Zweckverband Laber-Naab

Von Vorbetern und Nachbetern, von glauben und glauben lassen
oder was darf man öffentlichen Stellen glauben ?

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielleicht haben Sie noch die „glaubwürdigen“ Beteuerungen des Zweckverbands und seiner Werkleitung im Ohr. Das Trinkwasser des Zweckverbands ist sauber, rein oder so ähnlich. In der Anlage 005 widerspricht Herrler der Behauptung, Wasser würde Atrazin über dem Grenzwert enthalten und im Versorgungsnetz gibt es keinerlei Probleme mit Spritzmittel. Eine glaubwürdige Behauptung, immerhin wurde sie in der Presse so in verschiedenen Berichten wiederholt. Eine weitere Behauptung ( siehe Anlage 006 ): „Nach der Förderung aus den Brunnen der Wasserschutzgebiete fließt sogenanntes Rohwasser durch Aktivkohlefilter …“ . Eine glaubwürdige Behauptung, war sie doch in der Presse mehrfach so oder so ähnlich zu lesen. Das Gesundheitsamt hat diese Aussagen dann sogar noch bestätigt – war in der Presse zu lesen, und ist doch damit glaubwürdig. Zweifel wohl nicht mehr angebracht ! Warum also Ängste in der Bevölkerung schüren ? Sagte doch der Vorsitzende bei der Einweihung der Aktivkohlanlage: „Ausnahmegenehmigungen wurden für eine Übergangszeit erteilt, Verlängerungen wurden ausnahmslos abgelehnt ! ( siehe Anlage 010 ).“ Alle ?“ diese schönen ruhigstellenden Aussagen stehen dazu im Internet. Dazu die Aussage in der Anlage 011: „ Keine Rückstände von Pflanzenschutzmitteln im Trinkwasser“  und alle Haushalte können ihre Meßwerte im Internet nachlesen – da sage ich toll !!! Auch das Gesundheitsamt hat seine Beruhigungspille dazugegeben „ Gunther Hausmann hatte gegenüber Dieter Ries erklärt, daß seiner Behörde keine „Probleme der Laber-Naab-Gruppe mit Pflanzenspritzmittelrückständen“ bekannt seien. Der strenge, dem Vorsorgeprinzip entsprechende Grenzwert der Trinkwasserverordnung für PSM werde durch den Zweckverband eingehalten !“ – Nun da freut sich doch mein Herz wenn vom Zweckverband dann noch gesagt wird „ Keiner unserer Kunden bekommt Rohwasser“ !

Nun ja, das kann man glauben oder auch nicht ( siehe Anlage 013 ). Diese Anzeige wurde von der Staatsanwaltschaft nach § 170 Abs. 2 eingestellt ( schuldlos ! ) weil es bis Sommer 2009 eine Ausnahmegenehmigung gab und „seit Juli 2009 wird nach den beim Gesundheitsamt vorliegenden Unterlagen ein den Anforderungen der geltenden Trinkwasserverordnung 2001 entsprechendes Wasser abgegeben… wird“  und das Trinkwasser „nach den vorliegenden Unterlagen den Vorgaben der TVO entspricht“. Weiter „ nachdem Befunde mit Grenzwertüberschreitungen im Zusammenhang mit diesem Wasser nicht vorliegen“ – Da können wir doch unbedenklich einen Schluck aus der Pulle nehmen – das ist unbedenklich und staatsanwaltschaftlich garantiert ! Aufgrund einer Beschwerde gegen diese Einstellung hat nun der Generalstaatsanwalt immerhin mitgeteilt - müssen, daß sich aus dem Messergebnis vom … betreffend den Brunnen III Penk eine „geringfügige“ Überschreitung des Grenzwertes ergibt … und daß Messergebnisse dem Gesundheitsamt möglicherweise verspätet ( ??? ) vorgelegt wurden. Alles strafrechtlich nicht relevant, aber Tatsache. Unbekannt bleibt dabei, ob die Staatsanwaltschaft mit der Promillegrenze genauso großzügig umgeht  wie mit der Gesundheit der Bürger !

Was bleibt ist der sich mir aufdrängende Verdacht, daß hier absichtlich getäuscht wurde und noch immer geäußert wird, alles abgegebene Wasser ist nicht belastet, obgleich das Gegenteil staatsanwaltschaftlich festgestellt ist.

 

Von Vorbetern und Nachbetern, von glauben und glauben lassen - oder was dürfen Sie öffentlichen Stellen Glauben ?

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Ries

FLitZ-Vorstand

 

Ps1.: Natürlich kann man über die Höhe und der gesundheitlichen Beeinträchtigung der Überschreitung ( wenn man den davon weiß ) etc. streiten, aber das füllt bereits Bücher.

Ps2: Wie Sie vielleicht feststellen, stelle ich keine Tatsachenbehauptungen auf – könnte doch sein, daß mich der Zweckverband sonst wieder verklagt und mein Rechtsanwalt wieder einem teuren Vergleich zustimmt.

 

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Aktuelles und Anträge der Vorjahre

Spruch:
Wer die Wahrheit nicht weiß, der ist bloß ein Dummkopf. Aber wer sie weiß und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher.
( Bertolt Brecht
)


Gerüchte:

Erneuter (Versuch der Denunziation) durch UPW-FW
Erneut hat der Schauspieler-Judas versucht, den FLitZ-Vorsitzenden bei seinem Arbeitgeber in bösartiger Weise zu denunzieren. Etwas weniger Teig, dafür aber mehr Hirn wäre hier nötig.
1.2.2013

UPW / UPW intim oder
FW / FW Kungelei ?

Gerüchten zufolge, soll der UPW- Mann Herrler vom Wasser-ZV Laber-Naab auf den Posten als Nachfolger von SWN-Direktor Tylla spekulieren. Da bekommt der risikoreiche und teuere Wasser- einkauf ( 20 mio + 700tsd jährliche Bezugskosten ) gleich einen neuen Touch.

EKZ-Gelände - und Fa. Bögl
Die Fa. Bögl und deren verantwortliche Geschäftsführer wurden schon wegen Bestechung verurteilt. Schlecht ist, wer schlecht denkt -sagt ein Sprichwort. Ein anderes sagt: Wer einmal lügt dem glaubt man nicht, auch wenn er mal die Wahrheit spricht. Und wer glaubt, daß der Juniorchef von nichts “gewußt” hat, wenn der Vater und andere leitende Angestellte verurteilt wurden ?

Unteres Tor-Verkauf an Bögl
Ohne Ausschreibung, ohne Vor- gaben, unter Wert und im Geheimverfahren hat der Stadtrat den Verkauf des Geländes am Unteren Tor für weniger als 9 mio Euor beschlossen. Der echte Wert liegt aber bei mindestens 15 mio Euro. Nach dem Metzenauer-Geschenk nun ein Bögl-Geschenk - damit kann Bögl sofort ein Einkaufszentrum dort bauen. s. Bericht vom 8.3.2009

EKZ-Hotels: Möglicherweise sollen nicht etwa 100 Betten, sondern 100 Zimmer am Unteren Tor gebaut werden. 1.11.2010

BHKW-Gerüchte: Gerüchten nach soll der Landkreis selber Ver- handlungen mit der Firma Pfleider zum Bezug von Fernwärme für die kreiseigenen Gebäude führen. Auch die Firma Burgis plant be- reits eine eigene neue Energie- anlage. 11.7.2010
 

Strafverfahren-Straßenausbaubeitrag:
In der von Dr.Mümmler ange- strengten Gerichtsverhandlung beim AG Neumarkt wurde fest- gestellt, daß Dr.Mümmler im Flugblatt kein persönliches Fehlverhalten vorgeworfen wird. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten von D. Ries muß deshalb die Staatskasse tragen.
Straßenausbaubeitrag- 2erlei Recht ? Das FLugblatt wird vor der nächsten Verteilung leicht überarbeitet.

Gerüchte - Selbstbedienung
18.4.2009
Landrat Löhner soll über seine Tätigkeit als Landrat / Spar- kassenaufsichtsrat auch im Landesverband der Sparkassen sitzen und hohe Gelder hierfür bekommen. Trotz eines gegenteiligen Rechtsgutachtens soll er seine Einnahmen, soweit diese seinen Freibetrag von etwa 10.000 Euro überschreiten, nicht an den Landkreis abführen.

 

Schauspieler-Judas:
Der Unterschied zwischen der csU mit Ex-Ob und der UPW/FW mit einem Prominenten dieser Gruppe: KEINER. Der "christ-soziale" Ex-OB Karl hat es vorgemacht: Er beklagte sich einst beim Arbeitgeber eines Neumarkters über dessen demokratische Arbeit . Jetzt imitiert und übertrifft den Ex-OB  ein zweitrangiger UPW/FW-Mann an Niedertracht. Denn nun schwärzt zur Abwechslung der UPW/FWler einen politisch denkenden Arbeitnehmer bei dessen Chef an und versucht ihn mit Lügen zu vernichten. Etwa zeitgleich aber wünscht er genau diesem Beschäftigten sogar schriftlich "friedliche Weihnachten". Ob er diese Falschheit beichtet, dieser politische Schauspieler-Judas?
 

Gerüchte - Selbstbedienung
3)SWN-Direktor Tylla erhält als
Geschäftsführer der Bus-GmbH mtl. zusätzlich 500,- Euro, für eine Arbeit, die er bisher eh machen mußte. Die Aufsichtsratmitglieder erhalten je Sitzung aber auch noch einen schönen Batzen Geld i.H.v. 75,- Euro. Den Busfahrern wird jedoch die Entlohnung nach dem TVöD-Tarifvertrag verwehrt !

2) Ein leitender und bereits bestens bezahlter Mitarbeiter der SWN hat sich seine Altersversorgung für viel Geld  aufstocken lassen -der Gebührenzahler hats ja.

1) Ein leitender Mitarbeiter der Stadtwerke sich umsonst seine Winterreifen wechseln lassen wollte, und vom Ex-OB dafür zusammen- gestaucht wurde;
jener Ex-OB sich aber ebenfalls seine Winterreifen kostenlos wechseln lassen wollte
.